Zum 01.08.2007 sind die Bestimmungen des „Gesetzes zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule“ in Kraft getreten. Dadurch ergibt sich eine Neuverteilung der innerschulischen Beschlussgremien. Neben der Schulleitung und der Gesamtkonferenz gibt es den Schulvorstand als neues Entscheidungsgremium.

Die Gesamtkonferenz besteht – wie bisher – aus dem Kollegium der Grundschule und sechs Elternvertretern, die dem Schulelternrat angehören und von ihm gewählt werden. Zu den Aufgaben der Gesamtkonferenz gehören u.a. Beschlüsse über das Schulprogramm, die Schulordnung, die Grundsätze für Leistungsbewertung und -beurteilung und Klassenarbeiten und Hausaufgaben sowie deren Koordinierung.

Der Schulvorstand hingegen übernimmt Aufgaben wie die Planung über die Verwendung der Haushaltsmittel, die Ausgestaltung der Stundentafel, Schulpartnerschaften und Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen und die Werbung und das Sponsoring in der Schule.
Er besteht an der Grundschule Beverstedt aus der Schulleiterin, drei Lehrkräften und vier Elternvertretern. Diese Elternvertreter werden für zwei Jahre vom Schulelternrat gewählt, müssen diesem allerdings nicht angehören. Die Gesamtkonferenz wählt die drei Lehrervertreter.

Der Schulvorstand der VHGS Beverstedt besteht aus:

ElternvertreterStellvertreterLehrervertreter
Frau Taxius (1a)Frau Poppe (1b)Frau Kroisandt
Frau Huxoll (2c)Frau Kleinikel (2a)Frau Kessel-Schnabel
Frau Hummel (3a)Frau Haase (3b)Frau Jochimsen
Frau Juschkat (4c)Herr Pfotenhauer (4c)